INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

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VERANSTALTUNGEN

Klinische Seminare

 

 Ausbildungsjahr 2023/24 

Angebot des IGWien

Für das Ausbildungsjahr 2023/24 werden vom IGWien folgende klinischen Seminare angeboten: 

  • Psychosomatik 
    Dr. Johann Christian Bachl
    24.-26.11.2023
  • Scham
    Irena Bezik
    26.-28.01.2024
  • Gestalttherapeutische Arbeit mit Strukturellen Störungen
    Dr. Hans Peter Weidinger
    19.-21.04.2024
  • Narzissmus
    Dr. MMMag. Daniel Ritter
    07.-09.06.2024

 

–> Hier finden Sie Details zu den klinischen Seminaren aus Österreich

IGW Würzburg

Zusätzlich zu dem Angebot aus Österreich finden klinische Seminare in Deutschland und der Schweiz statt.

–> Hier finden Sie eine Übersicht der klinischen Seminaren aus Österreich, Deutschland und der Schweiz

Anmeldung und Kosten

Kosten für ein 3-tägiges klinisches Seminar: Euro 375,– (inkl. anteiliger Raumkosten).

Im Juli erscheint der Folder Gestaltakademie des IGW Würzburg mit allen Angeboten aus Österreich, Deutschland und Schweiz. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für alle klinischen Seminare anmelden.  

Anmelde- & Rücktrittsmodalitäten

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des IGW Würzburg über das entsprechende Anmeldeformular. Anmeldeschluss für die einzelnen Seminare ist jeweils 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. In Einzelfällen können Sie sich auch später anmelden. Sie erhalten ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein Erinnerungsmail mit den Überweisungsdaten und der fixen Anfangs- und Endzeit.

Abmeldung

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 an. Diese Bearbeitungsgebühr wird auch bei Umbuchungen berechnet. Wenn Sie sich später als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abmelden, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Wenn der reservierte Platz durch eine Teilnehmerin/ einen Teilnehmer (z.B. von der Warteliste) nachbesetzt werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 berechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer kurzfristigen Abmeldung damit zu rechnen ist, dass auch die jeweilige Tagungsstätte allfällige Übernachtungs- und Verpflegungskosten anteilig in Rechnung stellen könnte