INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

Logo IG Wien

FACHSPEZIFIKUM

Klinische Seminare

In drei Wahl-Pflicht-Seminaren (á 24 AE) setzen Sie sich je nach Arbeitsfeld und persönlichen Interessen mit verschiedenen klinischen Störungen und speziellen Themenfeldern auseinander und erlernen den gestalttherapeutischen Umgang damit.

Den Zeitpunkt für den Besuch der Seminare wählen Sie selbst. Die klinischen Seminare stehen Ausbildungsteilnehmer*innen ab dem 3. Ausbildungsjahr und allen graduierten Kolleg*innen offen.

Gesammelte Informationen zu den Klinischen Seminaren für das Ausbildungsjahr 2023/2024 bzw. sehen Sie hier auch die Termine der klinischen Seminare 2022/2023.

WICHTIG: Das IGW Würzburg bietet darüber hinaus weitere klinische Seminare in Deutschland und der Schweiz an, die wir anrechnen. Hier bitten wir Sie auf die gelegentlich geringere Anzahl an AE pro Seminar zu achten und diese ggf. zu kompensieren.

 

Anmeldung und Kosten

Die Anmeldung für die klinischen Seminare für das Ausbildungsjahr 2023/24 erfolgt über die Homepage des IGW über das entsprechende Anmeldeformular. Anmeldeschluss für die einzelnen Seminare ist jeweils 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (danach Wartelistenplatz). Sie erhalten ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein Erinnerungsmail mit den Überweisungsdaten.

Kosten für ein 3-tägiges klinisches Seminar: Euro 375,– (inkl. anteiliger Raumkosten, exkl. Verpflegung oder ev. Übernachtung). Die Seminar für Österreich finden direkt im IG-Wien in der Lammgasse 6/3, 1080 Wien statt.

Rücktrittsmodalitäten

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 an. Diese Bearbeitungsgebühr wird auch bei Umbuchungen berechnet. Wenn Sie sich später als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abmelden, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Wenn der reservierte Platz durch eine Teilnehmerin/ einen Teilnehmer (z.B. von der Warteliste) nachbesetzt werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer kurzfristigen Abmeldung damit zu rechnen ist, dass auch die jeweilige Tagungsstätte allfällige Übernachtungs- und Verpflegungskosten anteilig in Rechnung stellen wird.