INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

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FACHSPEZIFIKUM

Selbständige Arbeit mit Klient*innen im „STATUS“

Mit Ende des dritten Ausbildungsjahres findet ein Zulassungsverfahren zur selbständigen Arbeit mit Klient*innen unter Lehrsupervision in freier Praxis oder klinischen Institutionen statt. Dieses beinhaltet die Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung (Gruppen-Feedback) und Einschätzung durch die Gruppentrainer*innen.

 

Kriterien hierfür sind:

  • die deutliche Entwicklung einer eigenen therapeutischen Grundhaltung,
  • eine dem Ausbildungsstand entsprechende Fähigkeit zu gestalttherapeutischem Arbeiten,
  • die Möglichkeit der selbständigen gestalttherapeutischen Arbeit mit Klient*innen in freier Praxis oder in klinischen Institutionen muss durch die Teilnehmer*innen geschaffen werden können.

Die endgültige Entscheidung für den Übergang in die Supervisionsphase liegt bei den beiden Gruppentrainer*innen.

Die Statusaktivierung erfolgt direkt am Institut unter Vorlage des Studienbuches mit Bestätigung der Erfüllung der 1/2 Lehrtherapie, ca. 400h (von insg. 550h) Praktikum mit begleitender Praktikumssupervision, Absolvierung der Seminare Basic Skills/Advanced Skills und Gestaltdiagnostik 1 sowie einen fixen Supervisionsplatz (in Aussicht).

„Frühzeitiger Status“
Ausbildungskandidat*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den Status „Psychotherapeut/Psychotherapeut*in/Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ bereits ab Ende des 2. Ausbildungsjahres vorzeitig zu erhalten. Dieser “frühzeitige Status” kann an Ausbildungsteilnehmer*innen in Ausnahmefällen bei besonderer persönlicher Eignung vergeben werden, wenn diese zum einen ausreichende Erfahrung im Umgang mit kranken und leidenden Personen mitbringen und zum anderen aktuell im klinischen Bereich in einem therapeutischen Setting mit Patient*innen tätig sind.

 

Die Vergabe des Status „Psychotherapeut*in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ erfolgt durch das Institut. Bitte bringen Sie dazu Ihre Unterlagen (Studienbuch, Praktikumsbestätigung) im Original vorbei. Nach Prüfung derselben wird Ihnen das Berechtigungsschreiben übermittelt.

Mit Beginn der Arbeit im „Status“ gilt es auch, gesetzliche Vorgaben zu beachten bzw. einzuhalten, die Sie hier (um diese Dokumente ansehen zu können, müssen Sie sich einloggennoch einmal nachlesen können  – beziehungsweise auch im Berufskodex, im Psychotherapiegesetz und in den Richtlinien des Bundesministeriums.


Liste der Psychotherapeut*innen

in Ausbildung unter Supervision

Download Liste IGWIen [pdf]

Download Liste SFU [pdf]

 

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