INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

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FACHSPEZIFIKUM

Selbständige Arbeit mit Klient*innen im „STATUS“

Mit Ende des dritten Ausbildungsjahres findet ein Zulassungsverfahren zur selbständigen Arbeit mit Klient*innen unter Supervision in freier Praxis oder klinischen Institutionen statt. Dieses beinhaltet die Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung (Gruppen-Feedback) und Einschätzung durch die Gruppentrainer*innen.

Kriterien hierfür sind:

  • die deutliche Entwicklung einer eigenen therapeutischen Grundhaltung,
  • eine dem Ausbildungsstand entsprechende Fähigkeit zu gestalttherapeutischem Arbeiten,
  • die Möglichkeit der selbständigen gestalttherapeutischen Arbeit mit Klient*innen in freier Praxis oder in klinischen Institutionen muss durch die Teilnehmer*innen geschaffen werden können.

Bei besonderer Eignung bzw. Erfahrung im Feld haben Sie die Möglichkeit den „Status“ bereits ab Ende des 2. Ausbildungsjahres zu erhalten.

Die endgültige Entscheidung für den Übergang in die Supervisionsphase liegt bei den beiden Gruppentrainer*innen.

Die Vergabe des Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ erfolgt durch das Institut. Bitte bringen Sie dazu Ihre Unterlagen (Studienbuch, Praktikumsbestätigung) im Original vorbei. Nach Prüfung derselben wird Ihnen das Berechtigungsschreiben übermittelt.

Mit Beginn der Arbeit im „Status“ gilt es auch, gesetzliche Vorgaben zu beachten bzw. einzuhalten, die Sie hier (um diese Dokumente ansehen zu können, müssen Sie sich einloggennoch einmal nachlesen können  – beziehungsweise auch im Berufskodex, im Psychotherapiegesetz und in den Richtlinien des Bundesministeriums.


Liste der Psychotherapeut*innen

in Ausbildung unter Supervision

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