INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

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FACHSPEZIFIKUM

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen betreffend die Abläufe während des Fachspezifikums:

FRAGE: Wer ist in formalen Ausbildungsfragen die richtige Ansprechperson bzw. Letztinstanz?
ANTWORT: In formalen Fragen zur Ausbildung ist das Büro bzw. die Geschäftsführung via Büro die Ansprechperson, die Ausbildungsleitung ist die Letztinstanz.
FRAGE: Womit beschäftigt sich die Ethik- und Schlichtungskommission (ESK)?
ANTWORT: Das IGWien hat eine Ethik- und Schlichtungskommission eingerichtet, deren Mitglieder unter Institut > Organisation  zu finden sind. Der ESK obliegen die Schlichtung von Streitfällen, die Behandlung von Fragen besonderer Vertraulichkeit und die Behandlung von Verstößen gegen den Berufskodex.
Die Geschäftsordnung der ESK ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage unter Institut > IGWien Intern veröffentlicht.
FRAGE: Gibt es eine Literaturliste, die für das Fachspezifikum durchzuarbeiten ist?

ANTWORT: Die jeweils aktuelle Literaturliste ist ebenfalls auf dieser Homepage unter Fachspezifikum > Literaturliste  veröffentlicht. Die Literaturliste steht im IGWien-internen Bereich Teilnehmer*innen, Graduierten und Lehrenden zur Verfügung. Interessenten wenden sich bitte an das Institut .

FRAGE: Was beschreibt das Curriculum?
ANTWORT: Das Curriculum Fachspezifikum > Curriculum beschreibt den didaktischen Aufbau und die zu behandelnden Themen der Ausbildung im IGWien, sowie die Zeitstruktur. Diese Elemente dürfen von keinem/r der TrainerInnen willkürlich geändert werden. Abweichungen davon sind der Ausbildungsleitung zur Kenntnis zu bringen.
Darüber hinaus gilt für die TrainerInnen im IGWien die Freiheit der Lehre, d.h. die Inhalte können auf individuelle Weise vermittelt werden. Skripten und Seminarunterlagen liegen ebenfalls in der Gestaltungsfreiheit der Vortragenden.
FRAGE: Bei wem kann Lehrtherapie bzw. Lehrsupervision absolviert werden?

ANTWORT: Lehrtherapie und Lehrsupervision können bei den dafür beauftragten Lehrtherapeut*innen des IGWien absolviert werden. Informationen zur Tarifordnung finden Sie unter Institut > IGWien Intern.
Der/die Lehrtherapeut*in kann nicht SupervisorIn für den/dieselbe/n Teilnehmer*in werden, auch nicht für die Praktikumssupervision. Nach einer Praktikumssupervision kann der/die jeweilige Lehrende als Lehrtherapeut*in oder Lehrsupervisor*in gewählt werden.

FRAGE: Muss ich die Lehrtherapeut*innen vom Institut bewilligen lassen?

ANTWORT: Die Lehrtherapeut*innen des IGWien, deren Kontaktadressen auf der Homepage Institut > Lehrende zu finden sind, stehen für die Lehrtherapie und meist auch für Lehrsupervision zur Verfügung.

Wir kooperieren in begründeten Ausnahmefällen mit weiteren eingetragenen Psychotherapeut*innen, die die Voraussetzung für Lehrtherapie erfüllen.

Solche begründete Ausnahmefälle entstehen zB wenn in der Region kein/keine IGWien Lehrtherapeut*in bzw -supervisor*in zur Verfügung steht oder es Unvereinbarkeiten in persönlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht gibt. Die Wahl einer/eines IGWien-fremden Psychotherapeut*in auf Grund vergangener positiver Erfahrungen begründen keinen Ausnahmefall.

Vor Beginn der Lehrtherapie bzw. -supervision bei einer/einen IGWien-fremden Psychotherapeut*in ist die Einholung einer Einzelgenehmigung notwendig. Der/die Kollege/in muss auch selbst bereit sein, mit dem IGWien zu kooperieren und im Falle von Lehrsupervisionen in regelmäßigen Kontakt mit der Ausbildungsleitung des IGWien zu treten.

FRAGE: Was muss die Praktikumsbestätigung enthalten?

ANTWORT: Eine Praktikumsbestätigung muss in jedem Fall folgende Informationen enthalten:

Näheres dazu im Informationsblatt  zu  Praktikumsbestätigungen und -supervision unter Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Welche Einrichtungen werden zur Absolvierung des Praktikums anerkannt?

ANTWORT: Anerkannte Praktikumsstellen sind alle in der Liste des Ministeriums eingetragenen Einrichtungen (Ausbildungsart: PTH fachspezifische und facheinschlägige Praktika) angeführt. Falls die Institution nicht auf der Liste der anerkannten Praktikumseinrichtungen steht, ist beim IGWien ein schriftlicher Antrag auf Anerkennung des Praktikums zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Beschreibung der Institution sowie der Tätigkeit des/r PraktikantIn beinhalten und sollte vor Beginn des Praktikums mittels ausgefülltem Formblatt (Download unter Institut > IGWien-intern oder von der Homepage des Ministeriums) eingereicht werden. Dieses Formblatt muss von dem/der  Leiter*in der Institution unterschrieben sein. Es gibt zwei Formblätter, jeweils eines für das psychosoziale Praktikum und für das facheinschlägige Praktikum, auf welchen die jeweiligen Kriterien aufgelistet sind. Mündliche Anfragen und Auskünfte darüber, ob eine bestimmte (bisher nicht anerkannte) Institution die Kriterien für das psychotherapeutische Praktikum voraussichtlich erfüllen wird, ersetzen einen schriftlichen Anerkennungsantrag nicht. Ein solcher Antrag ist spätestens vor Beginn zu stellen, Es ist zu beachten, dass in jedem Fall in der betreffenden Institution psychotherapeutisch gearbeitet werden muss und ein/e Psychotherapeut/in der Institution die Praktikumsbetreuung übernimmt. Der/Die Praktikumsbetreuer*in muss mit seiner/ihrer Unterschrift gewährleisten, dass der/die Teilnehmer*in innerhalb des Praktikums psychotherapeutische Sichtweisen und psychotherapeutisches Arbeiten kennenlernt. Rein ärztliche, psychologische, sozialarbeiterische, pädagogische usw. Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausübung gelten nicht als psychotherapeutisches Praktikum. Die Tätigkeit muss eindeutig psychotherapeutisches Handeln umfassen. Definierte Zielgruppe und Tätigkeitsbeschreibung sowohl der Einrichtung als auch der Praktikant*innen müssen vorliegen und sich auf definierte psychosoziale Zielsetzungen und Problemfelder beziehen. Siehe dazu auch das Informationsblatt zu Praktikumsbestätigungen und -supervision unter Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Wer kommt als PraktikumssupervisorIn in Frage?

ANTWORT: Für die Praktikumssupervision (30 h) werden ab dem Ausbildungsjahr 2009/2010 nur noch LehrtherapeutInnen des IGWien anerkannt. Die Praxissupervision kann in größeren Supervisionsgruppen stattfinden.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Praktikumssupervision nach Genehmigung durch das IGWien bei einer/einem Supervisor*in, die/der die Kriterien erfüllt (Psychotherapeut*in mit 5 Jahren Eintragung in die PT Liste, methodenspezifisch mit Zusatzbezeichnung IG), absolviert werden. Weiters muss sie/er wissenschaftliche Tätigkeiten und /oder Veröffentlichungen vorweisen können (CV und Publikationsliste sind vorzulegen).
Eine Einzelgenehmigung des IGWien ist vor Beginn der Praktikumssupervision einzuholen.
Ein begründeter Ausnahmefall tritt zB dann ein, wenn in absehbarer Zeit kein Platz in einer Praktikumssupervisionsgruppe bei einem/einer IGWien Lehrtherapeut*in frei ist.

Jedenfalls hat die Praktikumssupervision bei einer Supervisor*in zu erfolgen, die nicht in der Praktikumseinrichtung arbeitet. Supervisionsrichtlinie BMG.

Siehe dazu auch das Informationsblatt zu Praktikumsbestätigungen und -supervision unter Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Wozu berechtigt der Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“?

ANTWORT: Der Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ berechtigt den/die Teilnehmer*in zur selbständigen Arbeit mit Klient*innen. Ab Vergabe des Status kann eine eigene Praxis eröffnet werden, sofern der Status nicht auf die Arbeit in Institutionen eingeschränkt wurde. Die Bezeichnung „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ muss auf allen Visitenkarten und Praxisschildern sowie jeglicher Werbung in voller Länge und ungekürzt angeführt werden.

Der Status wird durch das IGWien, nicht durch das Bundesministerium, vergeben. Nach dem O.K. durch die Gruppenleiter*innen (Unterschriften im Studienbuch) erledigt das Büro des IGWien die Formalitäten. Das Studienbuch ist im Original samt aller Unterschriften und der/den Praktikumsbestätigung/en vorzulegen. Um den Status zu bekommen, muss laut Richtlinie des Ministeriums eine deutliche Mehrheit des gesamten Praktikums absolviert sein, also rund 400 der geforderten 550 Stunden.

Die Entscheidungskriterien für die Vergabe des Status sind im Curriulum angeführt. 

Die Eintragung auf der Homepage des IGWien wird dann durch das IGWien durchgeführt. Dafür ist die Praxisadresse und Kontaktdaten im Büro bekanntzugeben. Ihre Registrierung bei Psyonline können Sie online selbst vornehmen.

Der Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ wird auf 3 Jahre vergeben. Um befristete Verlängerung kann im Büro angesucht werden. Ohne Verlängerungsantrag bzw. nach Ablauf der Verlängerung wird der Status entzogen, d.h. es darf nicht mehr psychotherapeutisch in freier Praxis gearbeitet werden. Solange die Therapeutin/ der Therapeut im Status arbeitet, muss regelmäßige Lehrsupervision in Anspruch genommen werden, auch wenn die vorgeschriebene Anzahl an AE bereits erfüllt ist. Es gelten die Ethikrichtlinien des Berufkodex für Psychotherapeut*innen in der jeweils gültigen Fassung in vollem Umfang. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von 12 Jahren abgeschlossen werden, laut Richtlinie des Ministeriums.

Näheres dazu auch im Informationsblatt zum Status unter Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Dürfen die Praxis-AE auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Praxis-AE beinhalten?
ANTWORT: Zumindest 75% der 600 Praxis-AE müssen mit Erwachsenenpsychotherapie geleistet werden, maximal 25% können durch Psychotherapien mit Kinder und Jugendlichen abgedeckt werden. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Gesamtverteilung der Supervisions-AE widerspiegeln.
Die Einzellehrsupervision behandelt in den ersten 30 AE (50 AE bei TeilnehmerInnen bis inkl. Gruppe 11) vor Zulassung zur Kleingruppensupervision nur die Psychotherapie-AE mit Erwachsenen.
Vor Absolvierung der ersten 50 bzw. 30 AE zusätzlich gemachten Supervisions-AE für Kinder- und Jugendlichentherapie werden zu den Gesamt-Supervisions-AE gezählt, nicht jedoch zur Berechnung der Anzahl der AE für den Übertritt in die Kleingruppensupervision.

Siehe dazu auch das Informationsblatt zur Anrechenbarkeit von Praxis- und Supervisionsstunden unter  Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Werden Co-Trainings als Praxis-AE angerechnet?

ANTWORT: Co-Trainings in Jahresgruppen von Lehrtherapeut*innen des IGWien zählen als Praxis-AE. Der Anteil an den Gesamt-AE darf maximal 150 AE ausmachen. Ein Wochenende im Rahmen der Jahresgruppe zählt maximal 15 AE.
Die Nachbesprechung der Gruppe mit dem/der LehrtherapeutIn zählt nicht als Lehrsupervision.

Siehe dazu auch das Informationsblatt zur Anrechenbarkeit von Praxis- und Supervisionsstunden unter  Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Wie hat die Dokumentation der 600 Praxis-AE auszusehen?

ANTWORT: Bei der Zulassung zum Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ wird noch einmal der Berufskodex (siehe auch unter Downloads > Fachspezifikum) mitgeschickt, in dem genau beschrieben steht, was gesetzlich an Dokumentation gefordert ist. Dies ist der Mindestanspruch an die Dokumentation zum Nachweis der abgehaltenen AE. Darüber hinaus muss eine übersichtliche, nachvollziehbare Form der Dokumentation vorliegen, die zeigt, dass der/die Teilnehmer/in imstande ist, ein reflektiertes Vorgehen darzustellen. Im Einzelnen ist dies dann mit jedem/r Supervisor/in speziell zu besprechen. Für die Gruppensupervision im Rahmen der Ausbildungsgruppe werden die Anforderungen an die dort zu supervidierenden Fälle und deren Dokumentation zu Beginn mit den Gruppentrainer*innen besprochen.

Näheres dazu im Leitfaden für Supervisionsseminare unter  Institut > IGWien-intern.

FRAGE: Ist der Rücktritt von klinischen Seminaren, Sonderseminaren und Weiterbildungen möglich und zu welchen Bedingungen?
ANTWORT: Näheres dazu unter Anmelde- und Ruecktrittsmodalitäten.
FRAGE: Wie erfolgt der Abschluss des Fachspezifikums?

ANTWORT: Fragen zum Thema Abschlussarbeiten und Graduierung werden auf der Homepage unter Fachspezifikum > Abschluss der Ausbildung und im Informationsblatt unter Institut > IGWien-intern beantwortet. Für den Nachweis der 600 Praxisstunden ist das Formular „Bestätigung der Praxisstunden für den Abschluss“ unter Institut > IGWien-intern zu verwenden.

Die Freigabe zum Abschluss der Ausbildung erfolgt durch den/die Supervisor/in, der den/die Teilnehmer/in zuletzt betreut hat. Deshalb ist auch ein Wechsel der/des Supervisors/in nur in Absprache zulässig. Der/die Lehrsupervisor/in ist zuständig, die Dokumentation der geleisteten Praxis-AE zu überprüfen und im Studienbuch zu bestätigen.

FRAGE: Welche Kriterien muss ein klinisches Seminar erfüllen?
ANTWORT: Klinische Seminare werden vom IGWien als solche angeboten, siehe  Fachspezifikum > Klinische Seminare. Allerdings ist es auch möglich, die vom IGW Würzburg angebotenen Seminare zu klinischen Störungsbildern zu besuchen. Hier ist jedoch zu beachten, dass diese zum Teil nur 2-tägig sind, so dass evtl. eine zusätzliche Veranstaltung absolviert werden muss, um den im IGWien Curriculum vorgeschriebenen Zeitumfang zu erfüllen.
FRAGE: Wenn man ein Seminar versäumt, muss man es bezahlen? Wann und wo kann man es nachholen?

ANTWORT: Müssen einzelne Seminare nachgeholt werden, ist Kontakt zu den jeweiligen Gruppenkoordinator*innen aufzunehmen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Koordinator*innen sind auf den Terminplänen ab 2023/24 ersichtlich (bzw. bei dem/der Koordinator*in der eigenen Gruppe zu erfragen). Die Mitteilung und Nachfrage bei den jeweiligen Gruppentrainier*innen ist ebenso obligatorisch.

Alternativ können beim IGW in Deutschland (office@igw-gestalttherapie.de) bzw. auch in der Schweiz (office@igw-schweiz.ch) Seminare nachgeholt werden. Hier werden Sie sich bitte direkt an die Ausbildungseinrichtungen und achten bitte auch eine gleichwertige Anzahl der nachzuholenden Stunden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Teilnahme an dem jeweiligen nachgeholten Seminar belegen, indem Sie sowohl auf der Anwesenheitsliste unterschreiben als auch in Ihrem Studienbuch die Unterschrift des/der Trainer*in einholen. Alle Termine werden jeweils Ende Q1 im LOGIN Bereich veröffentlich.

 
Das IGWien bucht – entsprechend des Ausbildungsvertrages – die Seminare regulär an den vereinbarten Terminen ab. Ein Nachholen ist kostenfrei in der Zeit von zwei Jahren bei einer anderen Gruppe möglich und wird nicht separat in Rechnung gestellt.
FRAGE: Wer mehr als zwei Seminare im Ausbildungsjahr versäumt, muss das Jahr wiederholen. Müssen die Seminare erneut bezahlt werden, auch die bereits absolvierten?

ANTWORT: Grundsätzlich ja. In jedem Fall betrifft dies die Selbsterfahrungs- , Methodik- und Supervisionsseminare. Die Anrechnung von schon absolvierten Sonderseminaren kann individuell mit den Gruppentrainer*innen vereinbart werden.

FRAGE: Wenn man durch die GruppentrainerInnen zurückgestuft wird, müssen dann alle Seminare wiederholt werden, auch die Theorieseminare?

ANTWORT: Im Falle eines Zurückstufens durch die Gruppentrainer*innen müssen die Seminare erneut absolviert und bezahlt werden, wobei individuelle Auflagen der Gruppentrainer*innen möglich sind, die kein ganzes Ausbildungsjahr umfassen.

FRAGE: Ist ein freiwilliges Karenzjahr möglich?
ANTWORT: Die freiwillige Karenzierung ist nach Abschluss eines Ausbildungsjahres auf Antrag bei der Ausbildungsleitung möglich.
FRAGE: Kann man sich auch während eines Ausbildungsjahres karenzieren lassen?
ANTWORT: Während des Jahres ist eine Karenzierung nur im Sonderfall, z.B. aufgrund einer Schwangerschaft möglich. In dieser Zeit absolvierte klinische Seminare, Praktika oder nachgeholte versäumte Seminare werden angerechnet.
FRAGE: Kann ich schon vor Beginn einer Ausbildung am IGWien etwas tun, das mir angerechnet wird?
ANTWORT: Ein schon geleistetes Praktikum, das die Kriterien für das fachspezifische bzw. facheinschlägige psychotherapeutische Praktikum erfüllt, kann, aber muss nicht angerechnet werden, wenn es vor Beginn der Ausbildung gemacht wurde. Es sollte in angemessenem zeitlichen Abstand zur Psychotherapieausbildung liegen. In jedem Fall muss es nach dem Abschluss des Propädeutikums absolviert worden sein und darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Wenn Ausbildungsveranstaltungen bzw. -inhalte bereits auf das Propädeutikum angerechnet wurden, so ist eine Anrechnung auf die fachspezifische Ausbildung nicht mehr möglich.
Nach bestandenem Auswahlseminar kann, sofern das Propädeutikum bereits abgeschlossen ist,  mit der Einzellehrtherapie sowie mit dem Praktikum begonnen werden.
Für alle anderen Fragen zum Thema Anrechnung wenden Sie sich bitte an das Institut.
FRAGE: Kann ich auch ohne Auswahlseminar aufgenommen werden?

ANTWORT: Das Auswahlseminar Veranstaltungen > Auswahlseminar bietet die Möglichkeit, sowohl die Trainer*innen in ihrer Arbeitsweise als auch die kommende Gruppe kennen zu lernen. Insofern ist es für alle Beteiligten die beste Entscheidungsgrundlage für einen Eintritt in die Ausbildung. Falls nach dem Auswahlseminar noch Plätze in der neuen Gruppe frei sind, können Spätentschlossene auch 2 Auswahlgespräche bei den Gruppentrainer*innen führen. Kosten: 100,00 EUR pro Gespräch. Falls es mehrere Interessent*innen für die Gruppe gibt, wird ggf. im Herbst auch noch ein Kurz-Auswahlseminar angeboten.